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| Geschrieben von: Dave |
| Sonntag, den 28. August 2011 um 02:35 Uhr |
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Dies hat mehrere Gründe:
Zum einen wird sich Eure Haftpflichtversicherung sehr sträuben für Schäden aufzukommen, welche Ihr mit einem nicht zugelassenem Kraftrad auf einem tatsächlich öffentlichem Gelände/Straße/Platz verursacht habt.
Zum anderen macht Ihr Euch außerdem Strafbar. Hier handelt es sich nicht um eine kleine Ordnungswidrigkeit oder ein Bagatelldelikt. Ihr seit hier mitten in mehreren Straftatbeständen, welche auch von der Polizei bei Feststellung verfolgt werden. Im Einzelfall sind folgende Straftaten möglich (nicht abschließende Aufzählung):
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Steuerhinterziehung
Fahren ohne Zulassung
...
Die paar Meter bis zum Trainingsgelände, bzw. zu Eurem Auto / Anhänger werdet Ihr zu Fuß wohl schaffen. In diesem Sinne, steigt an der Schranke von Eurem Sportgerät und schiebt, bzw. steigt erst nach der Schranke im Trainingsgelände auf.
Selbstverständlich gilt auch auf dem Trainingsgelände absolute Helmpflicht für Motorradfahrer. Es gilt die Devise: Safety first!!!!
Bitte nehmt auch Rücksicht auf die "Fußgänger". Im Gelände und vorallem rund um unser Vereinsheim ist diese Spezies anzutreffen. Es gilt deshalb:
Der gepflasterte Bereich rund um das Vereinsheim ist den Fußgängern vorbehalten. Bitte laßt hier besondere Rücksicht walten. Sobald Ihr wieder auf unbefestigtem Gelände seit könnt Ihr Euch austoben.
Für Euer Verständnis dankt Euch der MSC Jura Heideck e.V. |
| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 01. September 2011 um 04:07 Uhr |